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Bitte beachten Sie!
Physiotherapeutische Behandlungen können über Privat- oder Beihilfeversicherungen abgerechnet werden. Gesetzliche Kassen können nicht abgerechnet werden.
Als Physiotherapeutin mit abgeschlossener osteopathischer Ausbildung arbeite ich im Delegationsverfahren, d.h. auf Verordnung des Arzt ( Hausarzt,Orthopäde,Gynäkologe...), Zahnarzt oder Heilpraktikers. Sie benötigen ein Privatrezept für die Behandlung.
Für Details nehmen sie bitte Kontakt mit mir auf.
NEU !!!
Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden durch einige gesetzliche Krankenkassen
anteilig erstattet.
Hier unter www.osteokompass.de
finden Sie ein Verzeichnis der Krankenkassen, die Osteopathie anteilig erstatten (z.T bis 400€/ Jahr !)
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